Fallschutz
Fallschutz – Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor Abstürzen bei Arbeiten in der Höhe
1 Min. Lesezeit
Was ist Fallschutz?
Fallschutz umfasst alle Maßnahmen, die Abstürze verhindern oder deren Folgen minimieren. Abstürze sind die häufigste Todesursache bei Arbeitsunfällen im Baugewerbe.
Rangfolge der Schutzmaßnahmen
| Priorität | Maßnahme | Beispiel |
|---|---|---|
| 1 (höchste) | Vermeidung | Arbeit vom Boden aus |
| 2 | Kollektiv technisch | Geländer, Gerüst |
| 3 | Kollektiv auffangend | Fangnetze |
| 4 (letzte) | Individuell | PSAgA (Auffanggurt) |
Absturzhöhen nach Vorschrift
| Situation | Absturzhöhe | Schutz nötig ab |
|---|---|---|
| Allgemein (DGUV R100-001) | > 1,0 m | Immer |
| Dacharbeiten | > 3,0 m | Mit Gerüst/PSAgA |
| Gerüste (TRBS 2121) | > 2,0 m | Seitenschutz |
| Öffnungen > 9 m² | Jede Höhe | Abdeckung/Absturzsicherung |
Häufige Fragen zu Fallschutz
Ab welcher Höhe ist Fallschutz Pflicht?
Allgemein ab 1,0 m Absturzhöhe. Bei Dacharbeiten ab 3,0 m, bei Gerüsten ab 2,0 m. Bei Öffnungen größer 9 m² bei jeder Höhe.
Was ist PSAgA?
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – bestehend aus Auffanggurt, Verbindungsmittel und Anschlagpunkt. Sie ist die letzte Schutzmaßnahme, wenn technische Maßnahmen nicht möglich sind.