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Recht & Normen

Fallschutz

FallschutzTechnische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor Abstürzen bei Arbeiten in der Höhe

1 Min. Lesezeit

Was ist Fallschutz?

Fallschutz umfasst alle Maßnahmen, die Abstürze verhindern oder deren Folgen minimieren. Abstürze sind die häufigste Todesursache bei Arbeitsunfällen im Baugewerbe.

Rangfolge der Schutzmaßnahmen

PrioritätMaßnahmeBeispiel
1 (höchste)VermeidungArbeit vom Boden aus
2Kollektiv technischGeländer, Gerüst
3Kollektiv auffangendFangnetze
4 (letzte)IndividuellPSAgA (Auffanggurt)

Absturzhöhen nach Vorschrift

SituationAbsturzhöheSchutz nötig ab
Allgemein (DGUV R100-001)> 1,0 mImmer
Dacharbeiten> 3,0 mMit Gerüst/PSAgA
Gerüste (TRBS 2121)> 2,0 mSeitenschutz
Öffnungen > 9 m²Jede HöheAbdeckung/Absturzsicherung

Häufige Fragen zu Fallschutz

Ab welcher Höhe ist Fallschutz Pflicht?
Allgemein ab 1,0 m Absturzhöhe. Bei Dacharbeiten ab 3,0 m, bei Gerüsten ab 2,0 m. Bei Öffnungen größer 9 m² bei jeder Höhe.
Was ist PSAgA?
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – bestehend aus Auffanggurt, Verbindungsmittel und Anschlagpunkt. Sie ist die letzte Schutzmaßnahme, wenn technische Maßnahmen nicht möglich sind.

Relevante Gewerke