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Betrieb & Qualifikation

Handwerksordnung

HandwerksordnungDas Gesetz, das die Ausübung des Handwerks in Deutschland regelt

2 Min. Lesezeit

Was ist die Handwerksordnung?

Die Handwerksordnung (HwO) ist das zentrale Gesetz für das Handwerk in Deutschland. Sie regelt, wer ein Handwerk selbstständig ausüben darf.

Zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A)

Für diese 53 Gewerke ist der Meisterbrief erforderlich:

Bau- und Ausbaugewerbe

  • Maurer und Betonbauer
  • Zimmerer
  • Dachdecker
  • Gerüstbauer
  • Schornsteinfeger
  • Installateur und Heizungsbauer
  • Elektrotechniker
  • Kälteanlagenbauer
  • Tischler
  • Maler und Lackierer
  • Stuckateure
  • Fliesen-, Platten-, Mosaikleger

Metallgewerbe

  • Metallbauer
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer
  • Kraftfahrzeugtechniker

Sonstige

  • Bäcker, Fleischer, Friseure
  • Augenoptiker, Zahntechniker
  • Und weitere...

Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B1)

Für diese Gewerke ist kein Meistertitel erforderlich:

  • Fliesenleger
  • Parkettleger
  • Gebäudereiniger
  • Estrichleger
  • Raumausstatter
  • Bodenleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Und weitere...

Handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B2)

Einfachere Tätigkeiten ohne Meisterpflicht:

  • Einbau genormter Baufertigteile
  • Holz- und Bautenschutz
  • Kabelmontage
  • Und weitere...

Voraussetzungen Selbstständigkeit

Meisterpflichtiges Handwerk

  1. Meisterprüfung bestanden, oder
  2. Ausübungsberechtigung (Altgesellenregelung), oder
  3. Ausnahmebewilligung der HWK

Zulassungsfreies Handwerk

  • Gewerbeanmeldung genügt
  • Kein Qualifikationsnachweis

Altgesellenregelung

Ohne Meisterbrief ist Selbstständigkeit möglich bei:

  • 6+ Jahre Berufserfahrung
  • Davon 4+ Jahre in leitender Position
  • Antrag bei der Handwerkskammer

Mischbetriebe

Wenn ein Betrieb mehrere Gewerke ausübt:

  • Für jedes meisterpflichtige Gewerk Qualifikation nötig
  • Betriebsleiter kann mehrere Gewerke abdecken
  • Oder: Angestellter technischer Betriebsleiter

Schwarz am Meister vorbei?

Risiken bei Ausübung ohne Berechtigung:

  • Ordnungswidrigkeit (Bußgeld bis 50.000 €)
  • Keine Gewährleistungsansprüche durchsetzbar
  • Versicherungsschutz gefährdet

Tipps

  • Vor Gründung: Gewerk prüfen (meisterpflichtig?)
  • Bei Handwerkskammer beraten lassen
  • Ausnahmeregelungen kennen
  • Bei Auftragsvergabe: Eintragung prüfen