Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung – Pflichtanalyse von Arbeitsrisiken nach Arbeitsschutzgesetz
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Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung aller Arbeitsplatzrisiken. Sie ist nach §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jeden Arbeitgeber Pflicht – auch für Handwerksbetriebe.
Gesetzliche Grundlagen
| Gesetz/Verordnung | Inhalt |
|---|---|
| ArbSchG §5 | Grundpflicht zur Gefährdungsbeurteilung |
| ArbSchG §6 | Dokumentationspflicht |
| BetrSichV | Betriebssichere Arbeitsmittel |
| GefStoffV | Gefahrstoffe |
| BaustellV | Baustellen-spezifische Gefährdungen |
| ArbMedVV | Arbeitsmedizinische Vorsorge |
Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung machen?
- Alle Arbeitgeber – auch mit nur einem Mitarbeiter
- Selbstständige auf Baustellen (nach BaustellV)
- Bei neuen Arbeitsmitteln oder Verfahren
- Nach Arbeitsunfällen
- Bei wesentlichen Änderungen
Gefährdungsfaktoren
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| Mechanisch | Stolpern, Stürzen, Schneiden, Quetschen |
| Elektrisch | Stromschlag, Lichtbogen |
| Gefahrstoffe | Lösemittel, Asbest, Staub |
| Biologisch | Schimmel, Bakterien |
| Physikalisch | Lärm, Vibration, Strahlung |
| Ergonomisch | Heben, Zwangshaltung |
| Psychisch | Stress, Zeitdruck |
| Arbeitsumgebung | Klima, Beleuchtung |
Ablauf in 7 Schritten
1. Arbeitsbereiche festlegen
- Werkstatt, Baustelle, Büro
- Nach Tätigkeiten gruppieren
2. Gefährdungen ermitteln
- Begehung durchführen
- Mitarbeiter befragen
- Unfallberichte auswerten
- Herstellerangaben beachten
3. Risiko bewerten
| Eintrittswahrscheinlichkeit | Schadensausmaß | Risiko |
|---|---|---|
| Häufig | Schwer | Hoch – sofort handeln |
| Gelegentlich | Mittel | Mittel – zeitnah handeln |
| Selten | Gering | Niedrig – beobachten |
4. Maßnahmen festlegen
Nach STOP-Prinzip:
- Substitution: Gefahr ersetzen
- Technisch: Schutzeinrichtungen
- Organisatorisch: Arbeitsabläufe ändern
- Persönlich: PSA
5. Maßnahmen umsetzen
- Verantwortliche benennen
- Termine festlegen
- Ressourcen bereitstellen
6. Wirksamkeit prüfen
- Kontrolle nach Umsetzung
- Nachbesserung bei Bedarf
7. Dokumentieren und aktualisieren
- Schriftlich festhalten
- Regelmäßig überprüfen (mind. jährlich)
- Bei Änderungen anpassen
Dokumentationspflicht
Die Gefährdungsbeurteilung muss enthalten:
- Ergebnis der Gefährdungsermittlung
- Festgelegte Maßnahmen
- Ergebnis der Überprüfung
- Datum, Unterschrift
Konsequenzen bei Verstoß
| Folge | Beschreibung |
|---|---|
| Bußgeld | Bis 25.000 € pro Verstoß |
| Straftat | Bei grober Fahrlässigkeit |
| Regress | Durch Berufsgenossenschaft |
| Haftung | Persönlich bei Unfällen |
Hilfen für Handwerksbetriebe
- BG-Handlungshilfen: Branchenspezifische Vorlagen
- DGUV: Gefährdungsbeurteilung online
- Fachkraft für Arbeitssicherheit: Beratung
- Betriebsarzt: Unterstützung
- Handwerkskammer: Seminare und Vorlagen
Typische Gefährdungen im Handwerk
| Gewerk | Hauptgefährdungen |
|---|---|
| Elektriker | Stromschlag, Absturz |
| Dachdecker | Absturz, Hitze |
| Maurer | Heben, Staub, Absturz |
| Maler | Gefahrstoffe, Leitern |
| Tischler | Maschinen, Staub, Lärm |
| Sanitär | Heben, beengte Räume |