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Recht & Verträge

Nachbesserung

NachbesserungDie Beseitigung von Mängeln an einem Werk durch den Handwerker auf seine Kosten

2 Min. Lesezeit

Was ist Nachbesserung?

Nachbesserung (auch Nacherfüllung genannt) ist das Recht des Auftraggebers, vom Handwerker die kostenlose Beseitigung von Mängeln zu verlangen. Der Handwerker hat das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung.

Rechtliche Grundlage

Nach § 634 Nr. 1 BGB kann der Auftraggeber bei Mängeln verlangen:

  • Nachbesserung (Reparatur des Mangels)
  • Neuherstellung (in schweren Fällen)

Der Handwerker darf wählen, welche Variante er durchführt.

Voraussetzungen

  1. Mangel liegt vor – Abweichung vom Vertrag
  2. Innerhalb der Gewährleistungsfrist – 5 Jahre (Bau) oder 2 Jahre
  3. Frist zur Nachbesserung gesetzt
  4. Nachbesserung möglich und zumutbar

So geht's richtig: Der Ablauf

1. Mangel anzeigen

  • Schriftlich (E-Mail genügt, Einschreiben besser)
  • Mangel genau beschreiben
  • Fotos beifügen

2. Frist setzen

  • Angemessene Frist zur Nachbesserung
  • Üblich: 14 Tage (je nach Mangel)
  • Beispiel: "Ich bitte um Nachbesserung bis zum [Datum]."

3. Nachbesserung abwarten

  • Handwerker hat Recht auf Nachbesserungsversuch
  • Typischerweise 2 Versuche

4. Bei Scheitern: Weitere Rechte

  • Selbstvornahme (auf Kosten des Handwerkers)
  • Minderung
  • Rücktritt
  • Schadensersatz

Kosten der Nachbesserung

Die Nachbesserung erfolgt auf Kosten des Handwerkers:

  • Material
  • Arbeitszeit
  • An-/Abfahrt
  • Nebenkosten (z.B. Gerüst)

Grenzen der Nachbesserungspflicht

Der Handwerker kann die Nachbesserung verweigern, wenn:

  • Die Kosten unverhältnismäßig sind
  • Die Nachbesserung unmöglich ist
  • Der Auftraggeber den Mangel selbst verursacht hat

Frist verpasst – was nun?

Wenn der Handwerker die Frist verstreichen lässt:

  • Weitere Fristsetzung entbehrlich (bei Verweigerung)
  • Selbstvornahme möglich
  • Kosten zurückfordern

Selbstvornahme

Nach erfolgloser Fristsetzung kann der Auftraggeber:

  1. Dritten Handwerker beauftragen
  2. Kosten vom ursprünglichen Handwerker verlangen
  3. Voraussetzung: Dokumentation des Mangels vorher!

Musterschreiben Mangelanzeige

Betreff: Mängelanzeige – Auftrag vom [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Ausführung der Arbeiten [Beschreibung] stelle ich 
folgenden Mangel fest:

[Genaue Beschreibung des Mangels]

Gemäß § 634 BGB fordere ich Sie auf, den Mangel bis zum 
[Datum, mind. 14 Tage] auf Ihre Kosten zu beseitigen.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Anlage: Fotos

Tipps

  • Mangel immer schriftlich anzeigen
  • Fotos und Dokumentation vor Nachbesserung
  • Angemessene Frist setzen
  • Bei größeren Mängeln: Fachanwalt hinzuziehen