Zum Inhalt springen
Recht & Finanzen

Mieterhöhung nach Modernisierung

Mieterhöhung nach ModernisierungDie Erhöhung der Miete nach wertsteigernden Maßnahmen am Mietobjekt

1 Min. Lesezeit

Was ist Modernisierung?

Modernisierung sind bauliche Maßnahmen, die den Wohnwert nachhaltig erhöhen, z.B. energetische Verbesserungen oder Barrierefreiheit. Im Gegensatz zur Instandhaltung (Reparatur) können die Kosten auf Mieter umgelegt werden.

Was gilt als Modernisierung?

Umlagefähig ✅

  • Energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Heizung)
  • Einbau von Aufzügen
  • Barrierefreier Umbau
  • Verbesserung der Sanitäranlagen
  • Anbau von Balkonen

Nicht umlagefähig ❌

  • Reparaturen (Instandhaltung)
  • Maßnahmen durch Verschleiß
  • Schönheitsreparaturen

Berechnung der Mieterhöhung (§ 559 BGB)

Grundregel

8% der Modernisierungskosten können jährlich auf die Miete umgelegt werden.

Berechnung

Modernisierungskosten: 30.000 €
./. Instandhaltungsanteil: -5.000 €
./. Förderung: -5.000 €
= Umlagefähige Kosten: 20.000 €

Umlage: 20.000 € × 8% = 1.600 €/Jahr
Pro Monat: 1.600 € ÷ 12 = 133,33 €

Kappungsgrenzen

Die Mieterhöhung ist begrenzt:

AusgangsmieteMaximale Erhöhung
Unter 7 €/m²Max. 2 €/m² in 6 Jahren
Ab 7 €/m²Max. 3 €/m² in 6 Jahren

Kürzung bei Förderung

Erhält der Vermieter Förderung (BAFA, KfW), muss diese von den umlagefähigen Kosten abgezogen werden.

Ankündigung

Der Vermieter muss:

  1. 3 Monate vorher schriftlich ankündigen
  2. Art und Umfang der Maßnahme beschreiben
  3. Voraussichtliche Mieterhöhung angeben
  4. Duldungspflicht des Mieters erwähnen

Rechte des Mieters

  • Härtefalleinwand: Bei unzumutbarer wirtschaftlicher Härte
  • Überprüfungsrecht: Korrektheit der Berechnung
  • Mietminderung: Bei erheblichen Beeinträchtigungen während der Bauzeit
  • Sonderkündigungsrecht: Bei erheblicher Mieterhöhung

Vereinfachtes Verfahren

Bei bestimmten Maßnahmen gelten pauschale Erleichterungen:

  • Betrifft Heizungsoptimierung, Dämmmaßnahmen etc.
  • Vereinfachte Berechnung möglich

Tipps für Mieter

  • Ankündigung genau prüfen
  • Berechnung der Kosten nachvollziehen
  • Instandhaltungsanteil hinterfragen
  • Bei Zweifeln: Mieterverein kontaktieren

Tipps für Vermieter

  • Saubere Dokumentation der Kosten
  • Instandhaltung und Modernisierung trennen
  • Förderung nutzen (spart auch Mietkosten)
  • Ankündigungsfristen einhalten