BAFA-Förderung
BAFA-Förderung – Staatliche Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für energetische Sanierungsmaßnahmen
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Was ist die BAFA-Förderung?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Förderfähige Maßnahmen
Heizungstausch (Einzelmaßnahmen)
- Wärmepumpe: bis zu 70% Förderung
- Biomasse-Heizung: bis zu 70% Förderung
- Solarthermie: bis zu 70% Förderung
- Anschluss an Wärmenetz: bis zu 70% Förderung
Gebäudehülle
- Dämmung (Dach, Wand, Kellerdecke)
- Fenster und Außentüren
- Sommerlicher Wärmeschutz
Anlagentechnik
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich)
Fördersätze 2026 (Stand Januar)
| Maßnahme | Basissatz | Klimabonus | Effizienzbonus | Maximum |
|---|---|---|---|---|
| Wärmepumpe | 30% | +20% | +5% | 70% |
| Biomasse | 30% | +20% | – | 50% |
| Solarthermie | 30% | – | – | 30% |
| Dämmung | 15% | – | +5% | 20% |
Voraussetzungen
- Antrag vor Auftragsvergabe stellen
- Energieeffizienz-Experte (dena-Liste) einbinden
- Mindest-Effizienzanforderungen einhalten
- Fachunternehmer muss die Arbeiten ausführen
Antragstellung
- Vor Auftragsvergabe: Antrag bei der BAFA stellen
- Zuwendungsbescheid abwarten
- Maßnahme durchführen lassen
- Fachunternehmererklärung einreichen
- Verwendungsnachweis mit Rechnungen
Wichtig: Ein abgeschlossener Vertrag vor Antragstellung führt zum Förderverlust!
Kombinationsmöglichkeiten
- BAFA + Steuerbonus (§ 35c EStG) nicht kombinierbar
- BAFA + Landesförderungen teilweise kombinierbar
- BAFA + zinsgünstige KfW-Kredite kombinierbar
Tipps für Auftraggeber
- Energieberater frühzeitig einbinden
- Förderfähige Kosten dokumentieren
- Fristen beachten (Umsetzung innerhalb 36 Monaten)
- Handwerker mit Erfahrung bei Förderanträgen wählen
Weiterführende Links
Häufige Fragen zu BAFA-Förderung
Wie hoch ist die BAFA-Förderung für eine Wärmepumpe 2026?
Die BAFA fördert Wärmepumpen mit bis zu 70% Zuschuss: 30% Basissatz + 20% Klimabonus (bei Austausch alter Heizung) + 5% Effizienzbonus (natürliche Kältemittel). Bei 25.000 € Kosten wären das bis zu 17.500 € Förderung.
Wann muss ich den BAFA-Antrag stellen?
Der Förderantrag muss zwingend VOR Auftragsvergabe gestellt werden. Ein bereits unterschriebener Vertrag führt zum vollständigen Förderverlust. Eine Materialbestellung oder Anzahlung gilt bereits als Auftragsvergabe.
Kann ich BAFA und KfW kombinieren?
BAFA-Zuschüsse und KfW-Zuschüsse für dieselbe Maßnahme sind nicht kombinierbar. Allerdings können BAFA-Zuschüsse mit zinsgünstigen KfW-Krediten und teils mit Landesförderungen kombiniert werden.
Brauche ich einen Energieberater für die BAFA-Förderung?
Ja, für die meisten BAFA-Förderungen ist ein Energieeffizienz-Experte (von der dena-Liste) erforderlich. Dieser erstellt Nachweise und begleitet die Maßnahme. Die Kosten werden zu 50% gefördert.