Baugenehmigung
Baugenehmigung – Die behördliche Erlaubnis zur Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Bauwerks
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Was ist eine Baugenehmigung?
Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben durchzuführen. Sie bestätigt, dass das Vorhaben mit dem öffentlichen Baurecht übereinstimmt.
Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?
Genehmigungspflichtig
- Neubau von Gebäuden
- Wesentliche Umbauten
- Nutzungsänderungen
- Anbauten und Aufstockungen
- Größere Nebengebäude
Oft genehmigungsfrei (landesabhängig!)
- Kleine Gartenhäuser (< 10-30 m³)
- Terrassenüberdachungen (< 30 m²)
- Carports (< 30-50 m²)
- Zäune und Mauern (< 2 m)
- Innenumbauten ohne statische Änderung
Wichtig: Regelungen variieren nach Bundesland!
Ablauf des Genehmigungsverfahrens
- Bauvoranfrage (optional) – Klärung der Bebaubarkeit
- Bauantrag einreichen – Mit allen Unterlagen
- Prüfung durch Bauamt
- Beteiligung von Nachbarn und Fachbehörden
- Genehmigungsbescheid oder Ablehnung
- Baubeginn nach Genehmigung und Baufreigabe
Erforderliche Unterlagen
Standardmäßig
- Bauantragsformulare (unterschrieben)
- Lageplan (vom Vermesser)
- Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitte, Ansichten)
- Baubeschreibung
- Statik (Standsicherheitsnachweis)
- Wärmeschutznachweis (EnEV/GEG)
- ggf. Brandschutzkonzept
Je nach Vorhaben zusätzlich
- Schallschutznachweis
- Stellplatznachweis
- Entwässerungsplan
- Baumgutachten
Wer stellt den Bauantrag?
Der bauvorlagenberechtigte Entwurfsverfasser:
- Architekten
- Bauingenieure
- Handwerksmeister (nur für bestimmte Vorhaben)
Kosten einer Baugenehmigung
Die Gebühren richten sich nach den Baukosten:
| Baukosten | Gebühr (ca.) |
|---|---|
| 50.000 € | 500-800 € |
| 100.000 € | 800-1.200 € |
| 200.000 € | 1.200-2.000 € |
| 500.000 € | 2.500-4.000 € |
Zusätzlich: Kosten für Architekt, Statiker, Vermesser.
Dauer des Verfahrens
| Verfahrensart | Dauer |
|---|---|
| Vereinfachtes Verfahren | 1-2 Monate |
| Normales Verfahren | 2-4 Monate |
| Mit Abweichungen/Befreiungen | 3-6 Monate |
Gültigkeit
- 3 Jahre ab Erteilung (kann verlängert werden)
- Erlischt bei Unterbrechung > 1 Jahr
Bauen ohne Genehmigung
Schwarzbau kann folgende Konsequenzen haben:
- Bußgeld
- Baustilllegung
- Rückbauanordnung
- Keine Versicherungsleistung bei Schäden
Tipps
- Vor Planung: Bebauungsplan einsehen
- Bauvoranfrage bei unsicherer Genehmigungslage
- Nachbarn frühzeitig informieren
- Genehmigte Pläne einhalten!