Zum Inhalt springen
Recht & Verträge

Baugenehmigung

BaugenehmigungDie behördliche Erlaubnis zur Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Bauwerks

2 Min. Lesezeit

Was ist eine Baugenehmigung?

Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben durchzuführen. Sie bestätigt, dass das Vorhaben mit dem öffentlichen Baurecht übereinstimmt.

Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?

Genehmigungspflichtig

  • Neubau von Gebäuden
  • Wesentliche Umbauten
  • Nutzungsänderungen
  • Anbauten und Aufstockungen
  • Größere Nebengebäude

Oft genehmigungsfrei (landesabhängig!)

  • Kleine Gartenhäuser (< 10-30 m³)
  • Terrassenüberdachungen (< 30 m²)
  • Carports (< 30-50 m²)
  • Zäune und Mauern (< 2 m)
  • Innenumbauten ohne statische Änderung

Wichtig: Regelungen variieren nach Bundesland!

Ablauf des Genehmigungsverfahrens

  1. Bauvoranfrage (optional) – Klärung der Bebaubarkeit
  2. Bauantrag einreichen – Mit allen Unterlagen
  3. Prüfung durch Bauamt
  4. Beteiligung von Nachbarn und Fachbehörden
  5. Genehmigungsbescheid oder Ablehnung
  6. Baubeginn nach Genehmigung und Baufreigabe

Erforderliche Unterlagen

Standardmäßig

  • Bauantragsformulare (unterschrieben)
  • Lageplan (vom Vermesser)
  • Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitte, Ansichten)
  • Baubeschreibung
  • Statik (Standsicherheitsnachweis)
  • Wärmeschutznachweis (EnEV/GEG)
  • ggf. Brandschutzkonzept

Je nach Vorhaben zusätzlich

  • Schallschutznachweis
  • Stellplatznachweis
  • Entwässerungsplan
  • Baumgutachten

Wer stellt den Bauantrag?

Der bauvorlagenberechtigte Entwurfsverfasser:

  • Architekten
  • Bauingenieure
  • Handwerksmeister (nur für bestimmte Vorhaben)

Kosten einer Baugenehmigung

Die Gebühren richten sich nach den Baukosten:

BaukostenGebühr (ca.)
50.000 €500-800 €
100.000 €800-1.200 €
200.000 €1.200-2.000 €
500.000 €2.500-4.000 €

Zusätzlich: Kosten für Architekt, Statiker, Vermesser.

Dauer des Verfahrens

VerfahrensartDauer
Vereinfachtes Verfahren1-2 Monate
Normales Verfahren2-4 Monate
Mit Abweichungen/Befreiungen3-6 Monate

Gültigkeit

  • 3 Jahre ab Erteilung (kann verlängert werden)
  • Erlischt bei Unterbrechung > 1 Jahr

Bauen ohne Genehmigung

Schwarzbau kann folgende Konsequenzen haben:

  • Bußgeld
  • Baustilllegung
  • Rückbauanordnung
  • Keine Versicherungsleistung bei Schäden

Tipps

  • Vor Planung: Bebauungsplan einsehen
  • Bauvoranfrage bei unsicherer Genehmigungslage
  • Nachbarn frühzeitig informieren
  • Genehmigte Pläne einhalten!

Relevante Gewerke