GEG
GEG – Das Gebäudeenergiegesetz – die rechtliche Grundlage für energetische Anforderungen an Gebäude
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Was ist das GEG?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die zentrale Rechtsvorschrift für die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Es wurde 2020 eingeführt und ersetzt die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV).
Was regelt das GEG?
- Energetische Anforderungen an Neubauten
- Anforderungen bei Sanierung von Bestandsgebäuden
- Heizungsvorgaben (seit 2024: GEG-Novelle/"Heizungsgesetz")
- Energieausweispflicht
- Nachrüstpflichten für alte Anlagen
GEG 2024 – Das "Heizungsgesetz"
Seit 1.1.2024 gelten für neue Heizungen verschärfte Anforderungen:
Bei Neubau im Neubaugebiet
- Heizung muss mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen
- Praktisch: Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse
Bei Heizungstausch im Bestand
Die 65%-Regel greift zeitlich gestaffelt:
- Kommunale Wärmeplanung liegt vor: Dann gilt 65%-Regel
- Wärmeplanung liegt nicht vor: Übergangsfrist
| Gemeindegröße | Frist für Wärmeplanung |
|---|---|
| > 100.000 Einwohner | 30.06.2026 |
| < 100.000 Einwohner | 30.06.2028 |
Übergangsregelungen
- Defekte fossile Heizung: 5 Jahre Übergangsfrist
- Eigentümer > 80 Jahre: Ausnahmen bei Einfamilienhäusern
- Mieterschutz: Umlagefähige Kosten gedeckelt
Anforderungen beim Neubau
Primärenergiebedarf
- Neubau: max. 55% eines Referenzgebäudes
- Entspricht etwa Effizienzhaus 55
Wärmeschutz
Mindest-U-Werte müssen eingehalten werden:
Anforderungen bei Sanierung
Bei Änderung von Bauteilen müssen U-Wert-Vorgaben eingehalten werden:
| Bauteil | Max. U-Wert |
|---|---|
| Außenwand | 0,24 W/(m²K) |
| Dach | 0,24 W/(m²K) |
| Oberste Decke | 0,24 W/(m²K) |
| Kellerdecke | 0,30 W/(m²K) |
| Fenster | 1,30 W/(m²K) |
Die Anforderungen gelten bei Erneuerung von > 10% eines Bauteils.
Nachrüstpflichten im Bestand
- Austauschpflicht für Öl-/Gasheizungen > 30 Jahre (mit Ausnahmen)
- Dämmpflicht für ungedämmte oberste Geschossdecken
- Dämmung von zugänglichen Heizungsrohren
Befreiungen
In bestimmten Fällen gibt es Befreiungen:
- Wirtschaftliche Unzumutbarkeit
- Denkmalschutz
- Ein-/Zweifamilienhäuser bei Selbstbewohnung seit 2002
Nachweis und Kontrolle
- Energieausweis bei Verkauf/Vermietung
- Unternehmererklärung bei Baumaßnahmen
- Stichprobenkontrollen durch Behörden
Tipps für Hausbesitzer
- Bei Heizungstausch: Kommunale Wärmeplanung prüfen
- Förderung über BAFA/KfW nutzen
- Energieberater für Gesamtkonzept
- Fristen beachten, aber nicht überstürzen
Häufige Fragen zu GEG
Was bedeutet die 65%-Regel im GEG?
Seit 2024 müssen neue Heizungen mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen. Im Bestand greift die Regel, sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt – je nach Gemeindegröße bis 2026 oder 2028.
Muss ich meine Gasheizung jetzt austauschen?
Nein, funktionierende Gasheizungen dürfen weiterbetrieben werden. Nur bei einem Defekt gelten Übergangsfristen von 5 Jahren. Heizungen über 30 Jahre haben eine Austauschpflicht (mit Ausnahmen für Selbstbewohner).
Welche Dämmung ist nach GEG bei Sanierung Pflicht?
Bei Änderung von mehr als 10% eines Bauteils gelten U-Wert-Vorgaben: Außenwand max. 0,24 W/(m²K), Dach max. 0,24 W/(m²K), Fenster max. 1,30 W/(m²K).
Gibt es Ausnahmen vom GEG für Altbauten?
Ja, bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit, Denkmalschutz oder für Eigentümer von Ein-/Zweifamilienhäusern, die seit 2002 selbst darin wohnen.