Bedenkenanzeige
Bedenkenanzeige – Eine schriftliche Mitteilung des Handwerkers über Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung
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Was ist eine Bedenkenanzeige?
Eine Bedenkenanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Handwerkers an den Auftraggeber, dass er Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung, die Güte der Vorleistung oder die Anweisungen des Auftraggebers hat.
Rechtliche Grundlage
Nach VOB/B § 4 Abs. 3
Der Auftragnehmer hat Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Nach BGB
Auch ohne VOB-Vereinbarung besteht eine Hinweispflicht aus dem Werkvertragsrecht (Treuepflicht).
Wann ist eine Bedenkenanzeige erforderlich?
- Mangelhafte Vorleistungen anderer Gewerke
- Ungeeignete Baustoffe, die der Auftraggeber vorgibt
- Fehlerhafte Planung oder Anweisungen
- Unzureichende Untergrundverhältnisse
- Widersprüchliche Angaben in den Unterlagen
Beispiele aus der Praxis
| Situation | Bedenken |
|---|---|
| [Estrich](/lexikon/estrich-detail) noch feucht | Handwerker soll Parkett verlegen |
| Putz bröckelt | Maler soll darauf streichen |
| Statik fraglich | Metallbauer soll Träger montieren |
| Falsches Material | Auftraggeber besteht auf ungeeignetem Produkt |
Form und Inhalt
Muss schriftlich erfolgen!
- E-Mail genügt (mit Empfangsbestätigung)
- Einschreiben ist sicherer
- Mündlich reicht nicht
Inhalt
- Konkrete Beschreibung der Bedenken
- Mögliche Folgen bei Ausführung trotz Bedenken
- Aufforderung zur Entscheidung durch Auftraggeber
- Datum und Unterschrift
Mustertext
Betreff: Bedenkenanzeige gemäß VOB/B § 4 Abs. 3
Bauvorhaben: [Adresse]
Auftrag vom: [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich folgende Bedenken an:
[Beschreibung der Bedenken]
Bei Ausführung trotz dieser Bedenken können folgende
Schäden entstehen:
[Mögliche Folgen]
Ich bitte um schriftliche Anweisung, wie ich verfahren soll.
Ohne Ihre Anweisung werde ich die Arbeiten nicht ausführen /
mit der Ausführung entsprechend Ihrer ursprünglichen
Anweisung fortfahren.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Rechtsfolgen
Bei ordnungsgemäßer Bedenkenanzeige
- Handwerker haftet nicht für Mängel aus den angezeigten Bedenken
- Auftraggeber trägt das Risiko bei Anweisung zur Ausführung
Bei unterlassener Bedenkenanzeige
- Handwerker haftet für Mängel
- Auch wenn die Ursache beim Auftraggeber liegt
- Kein Schadensersatzanspruch bei Problemen
Reaktion des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann:
- Bedenken akzeptieren und Änderung veranlassen
- Trotzdem auf Ausführung bestehen (Risiko übernehmen)
- Vom Vertrag zurücktreten (selten)
Tipps für Handwerker
- Immer schriftlich – mündliche Hinweise helfen nicht
- Konkret beschreiben – keine Allgemeinplätze
- Dokumentieren – Fotos als Beweis
- Reaktion abwarten oder schriftliche Anweisung fordern
- Lieber einmal zu viel als zu wenig anzeigen