Werkvertrag
Werkvertrag – Ein Vertrag, bei dem der Handwerker die Herstellung eines bestimmten Werks schuldet
2 Min. Lesezeit
Was ist ein Werkvertrag?
Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem der Unternehmer (Handwerker) die Herstellung eines bestimmten Werks schuldet – also einen konkreten Erfolg. Im Gegensatz dazu schuldet beim Dienstvertrag nur die Tätigkeit selbst.
Rechtliche Grundlage
Der Werkvertrag ist in den §§ 631-650 BGB geregelt. Er kommt zustande durch:
- Angebot (z.B. Kostenvoranschlag des Handwerkers)
- Annahme (Auftragserteilung des Kunden)
- Einigung über Leistung und Vergütung
Werkvertrag vs. Dienstvertrag
| Merkmal | Werkvertrag | Dienstvertrag |
|---|---|---|
| Schuldet | Erfolg (das Werk) | Tätigkeit |
| Beispiel | Bad renovieren | Beratung |
| Vergütung | Bei Abnahme fällig | Laufend |
| Gewährleistung | 2-5 Jahre | Keine |
| Risiko | Beim Unternehmer | Beim Besteller |
Typische Werkverträge im Handwerk
- Einbau einer Heizungsanlage
- Renovierung einer Wohnung
- Pflasterung einer Einfahrt
- Einbau von Fenstern
- Installation von Elektrik
- Reparatur eines Kfz
Rechte und Pflichten
Pflichten des Handwerkers
- Mangelfreies Werk herstellen
- Termingerechte Fertigstellung
- Einhaltung der Regeln der Technik
- Hinweispflicht bei Bedenken
Pflichten des Auftraggebers
- Abnahme des Werks
- Zahlung der Vergütung
- Mitwirkung (z.B. Zugang ermöglichen)
Vergütung
Vergütungsarten
- Einheitspreis: Preis pro Einheit × Menge
- Pauschalpreis: Fester Gesamtpreis
- Stundenlohn: Nach Aufwand
Fälligkeit
Die Vergütung wird fällig mit der Abnahme des Werks (§ 641 BGB).
Gewährleistung
Bei Mängeln am Werk:
- 5 Jahre bei Bauwerken
- 2 Jahre bei sonstigen Werken
- Frist beginnt mit Abnahme
Kündigung
Durch den Auftraggeber (§ 648 BGB)
- Jederzeit vor Fertigstellung möglich
- Handwerker behält Anspruch auf Vergütung
- Abzug ersparter Aufwendungen
Durch den Handwerker
- Nur bei wichtigem Grund
- Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistung
Bauverträge (§§ 650a ff. BGB)
Seit 2018 gibt es spezielle Regelungen für Bauverträge und Verbraucherbauverträge:
- Baubeschreibungspflicht
- Widerrufsrecht für Verbraucher
- Abschlagszahlungen geregelt
Tipps für Auftraggeber
- Vertrag schriftlich abschließen
- Leistung genau beschreiben
- Termine festhalten
- Zahlungsplan vereinbaren
Tipps für Handwerker
- Angebot präzise formulieren
- Hinweispflichten beachten
- Abnahme einfordern
- Dokumentation aufbewahren