VOB
VOB – Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – das Regelwerk für Bauverträge zwischen Profis
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Was ist die VOB?
Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein umfassendes Regelwerk für die Vergabe und Durchführung von Bauaufträgen. Sie besteht aus drei Teilen und wird vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen herausgegeben.
Die drei Teile der VOB
VOB/A – Vergabe
Regelt das Vergabeverfahren öffentlicher Bauaufträge:
- Ausschreibungsverfahren
- Fristen und Formen
- Angebotswertung
- Zuschlagserteilung
VOB/B – Vertrag
Die wichtigsten Vertragsregeln für die Baudurchführung:
- Ausführungsfristen
- Abrechnung und Zahlung
- Abnahme
- Mängelansprüche
- Kündigung
VOB/C – Technische Vorschriften
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) für einzelne Gewerke:
- DIN 18299: Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
- DIN 18330: Mauerarbeiten
- DIN 18340: Trockenbauarbeiten
- DIN 18350: Putz- und Stuckarbeiten
- usw.
Wann gilt die VOB?
Die VOB ist kein Gesetz, sondern ein Regelwerk. Sie gilt nur, wenn sie vertraglich vereinbart wird:
- Öffentliche Auftraggeber: Müssen VOB/A anwenden (Vergaberecht)
- Private Auftraggeber: Können VOB/B vereinbaren
- Verbraucherverträge: Besondere Regeln bei Vereinbarung der VOB/B
VOB vs. BGB – Die wichtigsten Unterschiede
| Aspekt | BGB | VOB/B |
|---|---|---|
| Gewährleistung Bauwerk | 5 Jahre | 4 Jahre |
| Fiktive Abnahme | Nach 6 Wochen bei Inbetriebnahme | Nach 12 Werktagen |
| Schriftform Bedenken | Nicht zwingend | Pflicht! |
| Prüffristen Rechnung | 30 Tage | 18/30 Werktage |
Besonderheiten bei Verbrauchern
Wird die VOB/B mit Verbrauchern (Privatpersonen) vereinbart, gelten einige Sonderregeln:
- VOB/B muss bei Vertragsschluss vollständig übergeben werden
- Bestimmte Klauseln sind unwirksam (z.B. Verkürzung der Gewährleistung)
- Der Verbraucherschutz des BGB geht vor
Vorteile der VOB für Handwerker
- Eingespieltes Regelwerk in der Baubranche
- Klarere Regelungen zu Nachträgen
- Kürzere Gewährleistungsfrist
- Detaillierte technische Normen (VOB/C)
Tipps
- VOB/B ausdrücklich im Vertrag vereinbaren
- Bei Verbrauchern: VOB/B-Text mit aushändigen
- VOB/C für genaue Leistungsbeschreibungen nutzen
- Bei Unklarheiten: Gilt BGB als Gesetz vorrangig