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Recht & Verträge

VOB

VOBDie Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – das Regelwerk für Bauverträge zwischen Profis

2 Min. Lesezeit

Was ist die VOB?

Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein umfassendes Regelwerk für die Vergabe und Durchführung von Bauaufträgen. Sie besteht aus drei Teilen und wird vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen herausgegeben.

Die drei Teile der VOB

VOB/A – Vergabe

Regelt das Vergabeverfahren öffentlicher Bauaufträge:

  • Ausschreibungsverfahren
  • Fristen und Formen
  • Angebotswertung
  • Zuschlagserteilung

VOB/B – Vertrag

Die wichtigsten Vertragsregeln für die Baudurchführung:

  • Ausführungsfristen
  • Abrechnung und Zahlung
  • Abnahme
  • Mängelansprüche
  • Kündigung

VOB/C – Technische Vorschriften

Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) für einzelne Gewerke:

  • DIN 18299: Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
  • DIN 18330: Mauerarbeiten
  • DIN 18340: Trockenbauarbeiten
  • DIN 18350: Putz- und Stuckarbeiten
  • usw.

Wann gilt die VOB?

Die VOB ist kein Gesetz, sondern ein Regelwerk. Sie gilt nur, wenn sie vertraglich vereinbart wird:

  • Öffentliche Auftraggeber: Müssen VOB/A anwenden (Vergaberecht)
  • Private Auftraggeber: Können VOB/B vereinbaren
  • Verbraucherverträge: Besondere Regeln bei Vereinbarung der VOB/B

VOB vs. BGB – Die wichtigsten Unterschiede

AspektBGBVOB/B
Gewährleistung Bauwerk5 Jahre4 Jahre
Fiktive AbnahmeNach 6 Wochen bei InbetriebnahmeNach 12 Werktagen
Schriftform BedenkenNicht zwingendPflicht!
Prüffristen Rechnung30 Tage18/30 Werktage

Besonderheiten bei Verbrauchern

Wird die VOB/B mit Verbrauchern (Privatpersonen) vereinbart, gelten einige Sonderregeln:

  • VOB/B muss bei Vertragsschluss vollständig übergeben werden
  • Bestimmte Klauseln sind unwirksam (z.B. Verkürzung der Gewährleistung)
  • Der Verbraucherschutz des BGB geht vor

Vorteile der VOB für Handwerker

  • Eingespieltes Regelwerk in der Baubranche
  • Klarere Regelungen zu Nachträgen
  • Kürzere Gewährleistungsfrist
  • Detaillierte technische Normen (VOB/C)

Tipps

  • VOB/B ausdrücklich im Vertrag vereinbaren
  • Bei Verbrauchern: VOB/B-Text mit aushändigen
  • VOB/C für genaue Leistungsbeschreibungen nutzen
  • Bei Unklarheiten: Gilt BGB als Gesetz vorrangig