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Recht & Verträge

Denkmalschutz

DenkmalschutzDer gesetzliche Schutz von Bauwerken mit besonderer historischer oder kultureller Bedeutung

1 Min. Lesezeit

Was ist Denkmalschutz?

Denkmalschutz bedeutet, dass ein Gebäude wegen seiner historischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Bedeutung unter besonderen gesetzlichen Schutz steht.

Folgen für Eigentümer

Genehmigungspflicht

Jede wesentliche Änderung erfordert Genehmigung der Denkmalbehörde:

  • Fassadenänderungen
  • Fenster- und Türtausch
  • Dachsanierung
  • Änderungen im Inneren (bei Innendenkmälern)

Erhaltungspflicht

Eigentümer müssen das Denkmal in gutem Zustand erhalten.

Einschränkungen

  • Materialvorgaben (historisch passend)
  • Optische Vorgaben (Farben, Formen)
  • Teilweise Verbot moderner Technik (PV, Wärmepumpe)

Denkmal oder nicht?

Erkennbar an

  • Eintrag in Denkmalliste (beim Denkmalamt anfragen)
  • Plakette am Gebäude (nicht immer vorhanden)
  • Kaufvertrag/Grundbuch

Denkmalarten

  • Baudenkmal: Das Gebäude selbst
  • Ensemble-Denkmal: Gebäudegruppe
  • Bodendenkmal: Archäologische Funde

Sanierung am Denkmal

Besonderheiten

  • Denkmalrechtliche Genehmigung vor Baubeginn
  • Abstimmung mit Denkmalbehörde
  • Fachfirmen für Denkmalpflege empfohlen
  • Höhere Kosten durch Auflagen

Typische Auflagen

Fördermöglichkeiten

Steuervorteile (§ 7i, 10f EStG)

  • Vermieter: 9% der Sanierungskosten über 12 Jahre absetzbar
  • Selbstnutzer: 9% über 10 Jahre
  • Erhebliche Steuerersparnis!

Landesmittel

  • Viele Bundesländer fördern Denkmalsanierung
  • Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen

Stiftungen

  • Deutsche Stiftung Denkmalschutz
  • Landesdenkmalpflege

Energetische Sanierung

Besondere Regeln für Denkmal:

  • Befreiung von GEG-Anforderungen möglich
  • Wenn "Erscheinungsbild beeinträchtigt"
  • Trotzdem: Innendämmung oft möglich

Tipps

  • Vor Kauf: Denkmalstatus prüfen
  • Früh mit Denkmalbehörde abstimmen
  • Steuervorteile nutzen!
  • Fachhandwerker mit Denkmal-Erfahrung
  • Dokumentation aufbewahren