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Recht & Verträge

Auftrag

AuftragDie verbindliche Beauftragung eines Handwerkers zur Ausführung einer bestimmten Leistung

1 Min. Lesezeit

Was ist ein Auftrag?

Ein Auftrag im Handwerk ist die verbindliche Beauftragung zur Ausführung einer bestimmten Leistung. Mit der Auftragserteilung kommt ein Werkvertrag zustande.

Wie kommt ein Auftrag zustande?

  1. Angebot des Handwerkers (z.B. Kostenvoranschlag)
  2. Annahme durch den Kunden (mündlich, schriftlich, elektronisch)
  3. Auftragsbestätigung des Handwerkers (empfohlen)

Form der Auftragserteilung

Ein Auftrag kann erteilt werden durch:

  • Mündlich (telefonisch, persönlich)
  • Schriftlich (Brief, Fax)
  • Elektronisch (E-Mail, Online-Formular)
  • Konkludent (durch Handlung, z.B. "Machen Sie mal")

Empfehlung: Immer schriftlich für Beweiszwecke!

Was sollte ein Auftrag enthalten?

  • Beschreibung der Leistung
  • Ort der Ausführung
  • Termin/Zeitraum
  • Preis (fest oder nach Aufwand)
  • Zahlungsbedingungen
  • Ansprechpartner
  • Bezug zum Angebot

Auftragsbestätigung

Die Auftragsbestätigung durch den Handwerker:

  • Bestätigt Annahme des Auftrags
  • Klärt eventuelle Abweichungen
  • Dient als Dokumentation
  • Kann abweichende Bedingungen enthalten

Achtung: Abweichungen zur Anfrage können neues Angebot darstellen!

Widerruf des Auftrags

Verbraucher (Haustürgeschäft, Online)

Im Übrigen

  • Werkvertrag kann vom Besteller jederzeit gekündigt werden (§ 648 BGB)
  • Aber: Handwerker behält Vergütungsanspruch (abzgl. ersparter Aufwand)

Tipps

  • Auftragsumfang genau definieren
  • Preis und Zahlungsbedingungen klären
  • Termin verbindlich vereinbaren
  • Schriftliche Bestätigung anfordern