Widerrufsrecht
Widerrufsrecht – Das Recht des Verbrauchers, einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag zu widerrufen
2 Min. Lesezeit
Was ist das Widerrufsrecht?
Das Widerrufsrecht ermöglicht Verbrauchern, bestimmte Verträge innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Es gilt bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden – ein wichtiger Schutz vor übereilten Entscheidungen.
Wann gilt das Widerrufsrecht?
Voraussetzungen
| Kriterium | Erforderlich |
|---|---|
| Verbraucher | Privatperson als Auftraggeber |
| Außerhalb Geschäftsräume | Vertrag nicht im Laden des Handwerkers |
| Handwerker hat besucht | Nicht auf Ihre Initiative (Notdienst) |
Typische Fälle mit Widerrufsrecht
| Situation | Widerrufsrecht? |
|---|---|
| Handwerker kommt zur Besichtigung, Sie beauftragen | ✅ Ja |
| Telefonische Auftragserteilung | ✅ Ja |
| Auftrag per E-Mail/WhatsApp | ✅ Ja |
| Haustürgeschäft | ✅ Ja |
| Messe-Auftrag | ✅ Ja |
Wann gilt es NICHT?
| Situation | Widerrufsrecht? | Begründung |
|---|---|---|
| Auftrag im Geschäft/Laden | ❌ Nein | Geschäftsräume |
| Sie haben Handwerker bestellt + sofort Beginn gewünscht | ❌ Nein | Notfall-Ausnahme |
| Dringende Reparatur auf Ihren Wunsch | ❌ Nein | Notdienst |
| Sie kommen zum Handwerker | ❌ Nein | Geschäftsräume |
| B2B-Geschäft (Firma zu Firma) | ❌ Nein | Kein Verbraucher |
Frist
| Situation | Widerrufsfrist |
|---|---|
| Mit korrekter Belehrung | 14 Tage ab Vertragsschluss |
| Ohne Belehrung | 12 Monate + 14 Tage |
| Fehlerhafte Belehrung | 12 Monate + 14 Tage |
Wichtig: Die Frist beginnt erst, wenn Sie korrekt belehrt wurden!
Belehrungspflicht des Handwerkers
Der Handwerker muss über das Widerrufsrecht schriftlich belehren:
- Vor oder bei Vertragsschluss
- Mit Muster-Widerrufsformular
- Empfangsbestätigung einholen!
Inhalt der Belehrung:
- Bestehen des Widerrufsrechts
- Frist und Fristbeginn
- Name und Adresse des Widerrufsempfängers
- Muster-Widerrufsformular
Was passiert bei Widerruf?
Leistung noch nicht begonnen
| Situation | Folge |
|---|---|
| Sie widerrufen rechtzeitig | Vertrag wird aufgelöst |
| Anzahlung geleistet | Muss vollständig zurückgezahlt werden |
| Kosten für Sie | Keine |
Leistung bereits begonnen
| Situation | Folge |
|---|---|
| Mit Ihrer Zustimmung vor Beginn | Wertersatz für erbrachte Leistungen |
| Ohne Ihre Zustimmung | Kein Vergütungsanspruch des Handwerkers |
| Arbeit vollständig fertig | Kein Widerruf mehr möglich |
Praxisbeispiel: Widerruf bei begonnener Arbeit
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesamtauftrag (Malerarbeiten) | 3.000 € |
| Bereits ausgeführt | 50% |
| Wertersatz bei Widerruf | 1.500 € |
| Anzahlung geleistet | 1.000 € |
| Nachzahlung | 500 € |
Sie müssen den anteiligen Wert der bereits erbrachten Leistung zahlen.
So widerrufen Sie richtig
Form des Widerrufs
- Schriftlich (Brief, E-Mail, Fax)
- Keine Begründung erforderlich
- Nachweis aufbewahren
Muster-Widerrufsformular
An: [Name und Adresse des Handwerkers]
Widerruf
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag
über folgende Dienstleistung:
[Beschreibung der Leistung, z.B. "Malerarbeiten in der Wohnung
Musterstraße 1, 12345 Musterstadt"]
Bestellt am: [Datum des Auftrags]
Name des Verbrauchers: [Ihr Name]
Anschrift: [Ihre Adresse]
Datum: [Aktuelles Datum]
Unterschrift: _____________________
Verzicht auf Widerrufsrecht
Sie können auf das Widerrufsrecht verzichten, wenn:
- Die Arbeiten sofort beginnen sollen
- Sie ausdrücklich und schriftlich zustimmen
- Sie über die Folgen belehrt wurden
Folge: Bei Widerruf müssen Sie Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen zahlen.
Tipps für Handwerker
- Bei Hausbesuch: Immer über Widerrufsrecht belehren
- Empfangsbestätigung: Belehrung unterschreiben lassen
- Bei Sofortausführung: Schriftliche Zustimmung + Verzichtserklärung
- Dokumentation: Alle Unterlagen aufbewahren
- Anzahlung erst nach Frist: Sicherer, aber nicht praktikabel
- Korrekt belehren: Fehlerhafte Belehrung = 12 Monate verlängerte Frist
Tipps für Verbraucher
- Frist prüfen: 14 Tage ab Vertragsschluss
- Widerruf schriftlich: E-Mail oder Brief reicht
- Empfangsnachweis: Einschreiben oder Lesebestätigung
- Bei begonnener Arbeit: Wertersatz möglich
- Keine Belehrung erhalten?: Frist verlängert sich erheblich
- Sofort handeln: Nicht warten, wenn Sie widerrufen möchten
Häufige Irrtümer
| Irrtum | Realität |
|---|---|
| „Ich kann jeden Vertrag widerrufen" | Nur außerhalb Geschäftsräume |
| „Arbeit begonnen = kein Widerruf" | Widerruf möglich, aber Wertersatz |
| „Mündlich reicht" | Besser schriftlich |
| „Keine Belehrung = kein Widerruf" | Im Gegenteil: längere Frist |
Häufige Fragen zu Widerrufsrecht
Kann ich einen Handwerkerauftrag widerrufen?
Ja, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurde (z.B. bei Ihnen zu Hause, per Telefon). Die Frist beträgt 14 Tage. Nicht widerrufbar sind Aufträge, die Sie im Laden des Handwerkers erteilt haben.
Wie lange habe ich Zeit für den Widerruf?
Sie haben 14 Tage ab Vertragsschluss Zeit. Wurden Sie nicht über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist auf 12 Monate + 14 Tage.
Muss ich bei Widerruf etwas bezahlen?
Wenn die Arbeit noch nicht begonnen hat: Nein. Wenn die Arbeit bereits begonnen hat und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben, müssen Sie Wertersatz für die bereits erbrachten Leistungen zahlen.
Muss der Handwerker mich über das Widerrufsrecht informieren?
Ja, bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen muss der Handwerker Sie schriftlich über das Widerrufsrecht belehren. Tut er das nicht, verlängert sich Ihre Widerrufsfrist erheblich.