Kostenvoranschlag
Kostenvoranschlag – Eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten für eine Handwerkerleistung
Was ist ein Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten für eine Handwerkerleistung. Er ist grundsätzlich unverbindlich, gibt aber eine belastbare Orientierung. Im Unterschied zu einem verbindlichen Angebot darf der tatsächliche Preis vom Kostenvoranschlag abweichen – allerdings nur in bestimmten Grenzen.
Rechtsgrundlage: § 632 BGB und § 650 BGB
Der Kostenvoranschlag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt:
| Paragraph | Inhalt |
|---|---|
| § 632 Abs. 3 BGB | KVA ist im Zweifel kostenlos |
| § 650 Abs. 1 BGB | Wesentliche Überschreitung muss angezeigt werden |
| § 650 Abs. 2 BGB | Kunde kann bei Überschreitung kündigen |
Unterschied: Kostenvoranschlag vs. Angebot
| Aspekt | Kostenvoranschlag | Angebot |
|---|---|---|
| Verbindlichkeit | Unverbindlich | Verbindlich |
| Preisänderung | Im Rahmen möglich | Nicht möglich |
| Typische Toleranz | 10-20% | 0% |
| Aufwand für Erstellung | Geringer | Höher (detailliert) |
| Rechtliche Bindung | Keine | Vertragliche Bindung |
Ist ein Kostenvoranschlag kostenlos?
Nach § 632 Abs. 3 BGB ist der Kostenvoranschlag im Zweifel kostenlos.
Ausnahme: Wenn der Aufwand erheblich ist (z.B. Besichtigung, Aufmaß, Planung), kann eine Vergütung verlangt werden – aber nur, wenn dies vorher vereinbart wurde.
Wann darf ein Kostenvoranschlag berechnet werden?
| Situation | Berechnung zulässig? |
|---|---|
| Telefonische Anfrage | Nein |
| Kurzer Besuch vor Ort | Meist nein |
| Aufwendiges Aufmaß | Ja, wenn vorher angekündigt |
| Planung mit Zeichnungen | Ja, wenn vorher angekündigt |
| Statische Berechnungen | Ja, wenn vorher angekündigt |
Zulässige Überschreitung
Ein Kostenvoranschlag ist zwar unverbindlich, aber nicht beliebig überschreitbar:
| Überschreitung | Bewertung | Rechtliche Folgen |
|---|---|---|
| Bis 10% | Akzeptabel | Keine Informationspflicht |
| 10-20% | Grenzbereich | Kunde sollte informiert werden |
| 20-25% | Kritisch | Hinweispflicht nach § 650 BGB |
| Über 25% | Problematisch | Kündigungsrecht des Kunden |
Hinweispflicht nach § 650 BGB
Bei wesentlicher Überschreitung (> 10-15%) muss der Handwerker den Kunden unverzüglich informieren. Dieser kann dann:
- Den Auftrag erweitern und die Mehrkosten akzeptieren
- Teilleistung abnehmen und den Vertrag beenden
- Vom Vertrag zurücktreten (nur bei wesentlicher Überschreitung)
Inhalt eines Kostenvoranschlags
Ein vollständiger Kostenvoranschlag enthält:
- Beschreibung der geplanten Leistung
- Einzelpositionen (Material, Arbeitszeit)
- Voraussichtliche Gesamtkosten (netto und brutto)
- Hinweis auf Unverbindlichkeit
- Gültigkeitsdauer (z.B. 4 Wochen)
- Vorbehalte und Annahmen
Muster-Formulierungen für Handwerker
Unverbindlicher Kostenvoranschlag
„Der vorliegende Kostenvoranschlag ist unverbindlich und stellt eine Schätzung auf Basis der mir vorliegenden Informationen dar. Die tatsächlichen Kosten können auf Basis des Aufmaßes vor Ort und unvorhergesehener Umstände abweichen."
Vorbehalt bei unklarem Untergrund
„Dieser Kostenvoranschlag gilt vorbehaltlich der Prüfung des Untergrundes. Sollten sich nach Freilegung zusätzliche Arbeiten als notwendig erweisen (z.B. Ausgleichen, Grundieren, Entfernen alter Beläge), werden diese gesondert berechnet."
Kostendach vereinbaren
„Die Kosten werden voraussichtlich im Bereich von X € bis Y € liegen. Eine Überschreitung des Höchstbetrags erfolgt nur nach vorheriger Absprache."
Praxisbeispiel: Badsanierung
| Phase | Kostenvoranschlag | Tatsächliche Kosten |
|---|---|---|
| Demontage | 800 € | 850 € |
| Fliesen | 2.400 € | 2.600 € |
| Sanitär | 1.800 € | 1.750 € |
| Elektro | 600 € | 900 € (Altbau-Problem) |
| Gesamt | 5.600 € | 6.100 € |
| Abweichung | — | +9% (akzeptabel) |
Von KVA zum Festpreis
Wünscht der Kunde Preissicherheit, kann ein Festpreis vereinbart werden. Dann trägt der Handwerker das Risiko von Mehrkosten. Folgende Optionen gibt es:
| Variante | Beschreibung | Risiko |
|---|---|---|
| Festpreis | Exakter Preis, keine Änderung | Handwerker trägt Risiko |
| Pauschalpreis | Rundpreis für definierte Leistung | Handwerker trägt Risiko |
| Kostendach | Maximum, darunter nach Aufwand | Geteiltes Risiko |
| Stundensatz | Nach tatsächlichem Aufwand | Kunde trägt Risiko |
Tipps für Handwerker
- Bei Unklarheiten: Lieber Kostenspanne angeben
- Vorbehalte dokumentieren (z.B. „vorbehaltlich Untergrundprüfung")
- Bei Abweichungen sofort informieren
- Schriftliche Dokumentation aufbewahren
- Gültigkeitsdauer angeben (Materialpreise ändern sich)
- Nicht zu knapp kalkulieren – Nachforderungen schaden dem Ruf
Tipps für Auftraggeber
- Nach Kostenspanne fragen („Von-bis")
- Schriftlichen KVA anfordern
- Bei großen Aufträgen: Festpreisangebot anfragen
- Mehrere Kostenvoranschläge vergleichen
- Auf enthaltene Leistungen achten (Äpfel mit Äpfeln vergleichen)
- Nachfragen bei unklaren Positionen
Häufige Fehler vermeiden
| Fehler | Problem | Lösung |
|---|---|---|
| Zu optimistische Kalkulation | Nachforderungen, Streit | Realistische Puffer einplanen |
| Keine Vorbehalte | Haftung bei Problemen | Vorbehalte schriftlich festhalten |
| Mündlicher KVA | Beweisproblem | Immer schriftlich |
| Alter KVA verwendet | Preise veraltet | Gültigkeitsdauer beachten |