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Recht & Verträge

Gewährleistung

GewährleistungDie gesetzliche Pflicht des Handwerkers, Mängel an seiner Werkleistung innerhalb der Gewährleistungsfrist zu beheben

2 Min. Lesezeit

Was ist Gewährleistung?

Die Gewährleistung (auch Mängelhaftung) ist die gesetzliche Verpflichtung des Handwerkers, für Mängel an seiner Werkleistung einzustehen. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Nachbesserung oder andere Mängelrechte.

Gewährleistungsfristen

Nach BGB (§ 634a)

  • Bauwerke: 5 Jahre
  • Sonstige Werkleistungen: 2 Jahre

Die Frist beginnt mit der Abnahme des Werks.

Nach VOB/B

  • Bauwerke: 4 Jahre
  • Kürzere Fristen bei bestimmten Leistungen

VOB/B gilt nur, wenn ausdrücklich vereinbart.

Unterschied: Gewährleistung vs. Garantie

AspektGewährleistungGarantie
RechtsgrundlageGesetzlichFreiwillig
Dauer5 Jahre (Bau) / 2 JahreIndividuell vereinbart
PflichtigerHandwerkerHersteller oder Händler
BeweislastWechselt nach 1 JahrVom Garantiegeber definiert

Rechte bei Mängeln

Der Auftraggeber kann verlangen:

  1. Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung)
  2. Selbstvornahme (Mängel selbst beheben lassen, Kosten vom Handwerker)
  3. Minderung (Reduzierung des Werklohns)
  4. Rücktritt (bei schweren Mängeln)
  5. Schadensersatz (bei Verschulden)

Voraussetzungen für Mängelansprüche

  • Mangel liegt vor: Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit
  • Fristgerechte Rüge: Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist anzeigen
  • Fristsetzung zur Nachbesserung: Dem Handwerker Gelegenheit zur Nachbesserung geben

Verdeckte Mängel

Mängel, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren (z.B. undichte Leitungen hinter der Wand), können auch nach der Abnahme geltend gemacht werden – solange die Gewährleistungsfrist noch läuft.

Verjährung hemmen

Die Gewährleistungsfrist kann gehemmt (pausiert) werden durch:

  • Schriftliche Mangelanzeige mit Aufforderung zur Nachbesserung
  • Gerichtliche Geltendmachung
  • Einvernehmliche Verlängerung

Tipps für Auftraggeber

  • Mängel sofort schriftlich anzeigen
  • Frist zur Nachbesserung setzen (z.B. 14 Tage)
  • Beweise sichern (Fotos, Gutachten)
  • Vor Ablauf der Frist: Begehung und Dokumentation

Tipps für Handwerker

  • Abnahmeprotokoll sorgfältig erstellen
  • Reklamationen ernst nehmen und schnell reagieren
  • Dokumentation aller Arbeiten aufbewahren
  • Bei strittigen Mängeln: Sachverständigen einschalten

Häufige Fragen zu Gewährleistung

Wie lange ist die Gewährleistung bei Handwerkerarbeiten?
Nach BGB beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauwerke 5 Jahre, für sonstige Werkleistungen 2 Jahre. Nach VOB/B sind es 4 Jahre. Die Frist beginnt mit der Abnahme des Werks.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Gewährleistung ist gesetzlich (5 Jahre bei Bauwerken), Garantie ist freiwillig und vom Hersteller/Händler. Gewährleistungsansprüche richten sich gegen den Handwerker, Garantie gegen den Garantiegeber.
Was kann ich bei Mängeln vom Handwerker verlangen?
Sie können Nachbesserung verlangen. Reagiert der Handwerker nicht, haben Sie Anspruch auf Selbstvornahme (Kosten erstatten lassen), Minderung des Werklohns, Rücktritt oder Schadensersatz.
Muss ich den Mangel sofort melden?
Sie sollten Mängel zeitnah schriftlich anzeigen und dem Handwerker eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen (ca. 14 Tage). Der Mangel muss vor Ablauf der Gewährleistungsfrist gemeldet werden.