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Recht

Schornsteinfeger-Pflichten

Schornsteinfeger-PflichtenGesetzliche Prüf- und Kehrpflichten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

1 Min. Lesezeit

Was macht der Schornsteinfeger?

Der Schornsteinfeger führt gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen und Kehrarbeiten an Heizungsanlagen und Schornsteinen durch. Er sorgt für Sicherheit und Umweltschutz.

Aufgabenbereiche

BereichInhalt
KehrenRuß und Ablagerungen entfernen
ÜberprüfenSicherheit und Funktion
FeuerstättenschauZustand aller Feuerstätten
AbgasmessungEmissionswerte prüfen
AbnahmeNeue Heizungen/Kamine genehmigen
BeratungEnergieeinsparung, Modernisierung

Hoheitliche vs. freie Arbeiten

ArtBeschreibungWahlfreiheit
Hoheitliche AufgabenFeuerstättenschau, BauabnahmeNur Bezirksschornsteinfeger
Kehr- und ÜberprüfungsarbeitenRegelmäßige KontrollenFreie Wahl seit 2013

Kehrintervalle

HeizungsartIntervall
Gasheizung (Brennwert)1× jährlich
Ölheizung1-2× jährlich
Pelletheizung2-3× jährlich
Kaminofen (täglich genutzt)3× jährlich
Kaminofen (gelegentlich)1-2× jährlich

Festgelegt in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO).

Feuerstättenschau

DetailWert
IntervallAlle 7 Jahre
DurchführungNur Bezirksschornsteinfeger
InhaltAlle Feuerungsanlagen prüfen
ErgebnisFeuerstättenbescheid

Abgasmessung

HeizungsartIntervall
Öl-/Gas-HeizkesselAlle 2 Jahre
BrennwertkesselAlle 3 Jahre
Pellet-/HolzkesselAlle 2 Jahre

Was wird gemessen?

WertBedeutung
AbgasverlustEffizienz
CO-GehaltSicherheit
RußVerbrennung

Kosten (Richtwerte 2026)

LeistungKosten
Kehrung (1 Schornstein)30 – 60 €
Abgasmessung40 – 80 €
Feuerstättenschau50 – 100 €
Abnahme neuer Kaminofen80 – 150 €
EFH pro Jahr (Gas)60 – 120 €

Feuerstättenbescheid

InhaltBeschreibung
Alle FeuerstättenAuflistung
PrüfintervalleWas wann zu prüfen ist
KehrpflichtenWie oft kehren
Auszuführen bisFristen

Gilt als behördlicher Bescheid – Pflicht zur Befolgung!

Freie Schornsteinfeger-Wahl

Seit 2013 können Sie für Kehr- und Überprüfungsarbeiten jeden zugelassenen Schornsteinfeger wählen:

  • Preise vergleichen
  • Angebote einholen
  • Termin abstimmen

Feuerstättenschau bleibt beim Bezirksschornsteinfeger!