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Recht & Verträge

Vertragsstrafe

VertragsstrafeEine vereinbarte Geldstrafe bei Nichteinhaltung vertraglicher Pflichten

1 Min. Lesezeit

Was ist eine Vertragsstrafe?

Eine Vertragsstrafe ist eine vertraglich vereinbarte Geldzahlung, die bei Nichteinhaltung bestimmter Pflichten (meist Termine) fällig wird.

Typische Anwendung

Bauverzug

  • Zahlung bei Überschreitung des Fertigstellungstermins
  • Z.B. 0,2% der Auftragssumme pro Werktag

Geheimhaltung

  • Zahlung bei Verstoß gegen Verschwiegenheit

Höhe und Grenzen

Übliche Regelung (Bauverträge)

  • Pro Tag: 0,1-0,3% der Auftragssumme
  • Obergrenze: Max. 5% der Auftragssumme

BGH-Rechtsprechung

Unwirksam, wenn:

  • Keine Obergrenze vereinbart
  • Obergrenze > 5%
  • Pro Tag > 0,5%

Beispiel

  • Auftragssumme: 100.000 €
  • Vertragsstrafe: 0,2%/Tag, max. 5%
  • = 200 €/Tag, max. 5.000 € gesamt

Voraussetzungen für Anspruch

  1. Wirksame Vereinbarung (schriftlich, klar)
  2. Schuldhafter Verzug (Handwerker verantwortlich)
  3. Ablauf der Frist
  4. Kein Mitverschulden des Auftraggebers

Unwirksamkeit

Vertragsstrafe ist unwirksam bei:

  • Fehlendem Verschulden des Handwerkers
  • Unverhältnismäßiger Höhe
  • Einseitiger Benachteiligung (AGB-Recht)
  • Fehlender Obergrenze

Unterschied: Schadensersatz

VertragsstrafeSchadensersatz
Pauschal festgelegtNach tatsächlichem Schaden
Kein Schadensnachweis nötigSchaden muss nachgewiesen werden
Im Voraus bekanntHöhe erst nach Schadenseintritt

Vertragsstrafe geltend machen

  1. Verzug nachweisen
  2. Verschulden dokumentieren
  3. Abrechnung erstellen
  4. Von Schlusszahlung abziehen (oder fordern)

Tipps für Auftraggeber

  • Vertragsstrafe klar formulieren
  • Realistische Termine setzen
  • Mahnung bei Verzug
  • Auf Mitverschulden achten

Tipps für Handwerker

  • Vertragsstrafe-Klauseln prüfen (vor Unterschrift!)
  • Auf Wirksamkeit achten
  • Bei Verzögerung: Rechtzeitig anzeigen
  • Behinderungsanzeige bei Störungen