Vertragsstrafe
Vertragsstrafe – Eine vereinbarte Geldstrafe bei Nichteinhaltung vertraglicher Pflichten
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Was ist eine Vertragsstrafe?
Eine Vertragsstrafe ist eine vertraglich vereinbarte Geldzahlung, die bei Nichteinhaltung bestimmter Pflichten (meist Termine) fällig wird.
Typische Anwendung
Bauverzug
- Zahlung bei Überschreitung des Fertigstellungstermins
- Z.B. 0,2% der Auftragssumme pro Werktag
Geheimhaltung
- Zahlung bei Verstoß gegen Verschwiegenheit
Höhe und Grenzen
Übliche Regelung (Bauverträge)
- Pro Tag: 0,1-0,3% der Auftragssumme
- Obergrenze: Max. 5% der Auftragssumme
BGH-Rechtsprechung
Unwirksam, wenn:
- Keine Obergrenze vereinbart
- Obergrenze > 5%
- Pro Tag > 0,5%
Beispiel
- Auftragssumme: 100.000 €
- Vertragsstrafe: 0,2%/Tag, max. 5%
- = 200 €/Tag, max. 5.000 € gesamt
Voraussetzungen für Anspruch
- Wirksame Vereinbarung (schriftlich, klar)
- Schuldhafter Verzug (Handwerker verantwortlich)
- Ablauf der Frist
- Kein Mitverschulden des Auftraggebers
Unwirksamkeit
Vertragsstrafe ist unwirksam bei:
- Fehlendem Verschulden des Handwerkers
- Unverhältnismäßiger Höhe
- Einseitiger Benachteiligung (AGB-Recht)
- Fehlender Obergrenze
Unterschied: Schadensersatz
| Vertragsstrafe | Schadensersatz |
|---|---|
| Pauschal festgelegt | Nach tatsächlichem Schaden |
| Kein Schadensnachweis nötig | Schaden muss nachgewiesen werden |
| Im Voraus bekannt | Höhe erst nach Schadenseintritt |
Vertragsstrafe geltend machen
- Verzug nachweisen
- Verschulden dokumentieren
- Abrechnung erstellen
- Von Schlusszahlung abziehen (oder fordern)
Tipps für Auftraggeber
- Vertragsstrafe klar formulieren
- Realistische Termine setzen
- Mahnung bei Verzug
- Auf Mitverschulden achten
Tipps für Handwerker
- Vertragsstrafe-Klauseln prüfen (vor Unterschrift!)
- Auf Wirksamkeit achten
- Bei Verzögerung: Rechtzeitig anzeigen
- Behinderungsanzeige bei Störungen