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Recht & Finanzen

Freistellungsbescheinigung

FreistellungsbescheinigungBescheinigung nach § 48b EStG, die Handwerker vom 15-prozentigen Bauabzugsteuer-Einbehalt befreit

1 Min. Lesezeit

Was ist die Freistellungsbescheinigung?

Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist ein Dokument, das Handwerker beim Finanzamt beantragen. Sie befreit den Auftraggeber davon, 15 % der Bruttosumme als Bauabzugsteuer einzubehalten. Ohne gültige Bescheinigung muss der Auftraggeber diesen Betrag ans Finanzamt abführen – der Handwerker bekommt also nur 85 % seiner Rechnung ausbezahlt.

Warum ist die Freistellungsbescheinigung so wichtig?

Rechenbeispiel: Ohne vs. Mit

SzenarioRechnungsbetragAuszahlungDifferenz
Ohne Freistellungsbescheinigung20.000 € brutto17.000 € (85 %)-3.000 € Liquidität
Mit Freistellungsbescheinigung20.000 € brutto20.000 € (100 %)Volle Auszahlung

Die einbehaltenen 15 % werden zwar bei der Einkommensteuer angerechnet – aber erst Monate später bei der Jahresveranlagung. In der Zwischenzeit fehlt das Geld für Material, Löhne und Betriebskosten.

Wer braucht eine Freistellungsbescheinigung?

Jeder Handwerksbetrieb, der Bauleistungen an folgende Auftraggeber erbringt:

AuftraggeberBauabzugsteuer-Pflicht?Freistellungsbescheinigung nötig?
Unternehmer (i.S.d. § 2 UStG)JaJa – immer vorlegen
Juristische Person des öff. RechtsJaJa
Vermieter ≥ 2 WohnungenJaJa
Privatkunde (Eigennutzer)NeinNicht nötig
Vermieter, 1 WohnungNeinNicht nötig

Arten der Freistellungsbescheinigung

ArtGilt fürGültigkeitEmpfehlung
DauerbescheinigungAlle Aufträge im ZeitraumMax. 3 Jahre✅ Für die meisten Betriebe
EinzelbescheinigungEinen bestimmten AuftragDauer des AuftragsNur bei Sonderfällen
Beschränkte BescheinigungBestimmte AuftraggeberVariabelSelten sinnvoll

Antrag und Ablauf

SchrittWasDetailsDauer
1Antrag stellenFormlos beim zuständigen Finanzamt (Brief, Fax, ELSTER)5 Minuten
2Finanzamt prüftSteuererklärungen aktuell? Keine Rückstände?2–4 Wochen
3Bescheinigung erhaltenPer Post oder elektronisch
4Auftraggeber vorlegenImmer Kopie übergeben, Original behaltenVor Rechnungsstellung
5Verlängerung beantragenRechtzeitig vor Ablauf (mind. 3 Monate vorher)2–4 Wochen

Muster-Antrag (formlos)

An das Finanzamt [Ort]
Steuernummer: [Ihre Steuernummer]

Betreff: Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung
nach § 48b EStG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Erteilung einer Dauerbescheinigung
zur Freistellung vom Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß
§ 48b EStG.

[Firma, Anschrift, Unterschrift]

Ablehnungsgründe

Das Finanzamt kann die Freistellungsbescheinigung verweigern, wenn:

GrundLösung
Steuererklärungen nicht oder verspätet abgegebenAlle ausstehenden Erklärungen einreichen
Steuerrückstände bestehenRückstände begleichen oder Ratenzahlung vereinbaren
Anzeigepflichten nach § 138 AO nicht erfülltGewerbeanmeldung nachreichen
Schätzungsbescheide des FinanzamtsDagegen Einspruch einlegen und Erklärungen nachreichen

Echtheitsprüfung durch den Auftraggeber

Auftraggeber sind verpflichtet, die Echtheit der Freistellungsbescheinigung zu prüfen. Das geht online:

  1. Website: BZSt-Abfrageseite (www.bzst.de → Freistellungsbescheinigung)
  2. Eingabe: Steuer-Nr. des Handwerkers + Sicherheitsnummer der Bescheinigung
  3. Ergebnis: Bestätigung oder Warnung

Prüft der Auftraggeber nicht und die Bescheinigung ist gefälscht, haftet er für die nicht einbehaltene Steuer.

👷‍♂️

Meister-Tipp

Mein wichtigster Rat zur Freistellungsbescheinigung: Beantragt sie SOFORT bei der Gewerbeanmeldung und tragt euch das Ablaufdatum dick in den Kalender – 4 Wochen VOR Ablauf den Verlängerungsantrag stellen! Ich kenne Kollegen, denen die Bescheinigung unbemerkt abgelaufen ist. Folge: 15 % Einbehalt auf drei Großaufträge, zusammen fast 12.000 € weniger Liquidität. Das tut richtig weh.

Checkliste für Handwerksbetriebe

  • ✅ Freistellungsbescheinigung beim Finanzamt beantragt
  • ✅ Dauerbescheinigung (nicht Einzelbescheinigung) gewählt
  • ✅ Ablaufdatum im Kalender notiert (Erinnerung 4 Wochen vorher)
  • ✅ Kopien für alle gewerblichen Auftraggeber bereithalten
  • ✅ Original sicher aufbewahren
  • ✅ Bei Ablauf: Verlängerungsantrag rechtzeitig stellen
  • ✅ Steuererklärungen aktuell halten (Ablehnungsgrund Nr. 1!)

Neu ab 2026: Erstattungsanträge für die Bauabzugsteuer müssen zwingend elektronisch über ELSTER gestellt werden.

→ Ausführlicher Ratgeber: Freistellungsbescheinigung & Bauabzugsteuer 2026

Häufige Fragen zu Freistellungsbescheinigung

Was ist eine Freistellungsbescheinigung?
Eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG befreit Handwerker vom 15-prozentigen Steuerabzug bei Bauleistungen. Ohne diese Bescheinigung muss der Auftraggeber 15 % der Bruttosumme einbehalten und ans Finanzamt abführen.
Was kostet die Freistellungsbescheinigung?
Nichts. Die Ausstellung durch das Finanzamt ist gebührenfrei. Der Antrag wird formlos beim zuständigen Finanzamt gestellt – per Brief, Fax oder über das ELSTER-Portal.
Wie lange ist die Freistellungsbescheinigung gültig?
Maximal 3 Jahre. Sie kann als Einzelbescheinigung (für einen Auftrag) oder als Dauerbescheinigung (für alle Aufträge im Gültigkeitszeitraum) ausgestellt werden.
Wie kann ich die Echtheit einer Freistellungsbescheinigung prüfen?
Auftraggeber können die Echtheit online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) prüfen. Die Sicherheitsnummer auf der Bescheinigung wird dort verifiziert.

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