Abschlagsrechnung
Abschlagsrechnung – Eine Teilrechnung für bereits erbrachte Leistungen vor Fertigstellung des Gesamtauftrags
Was ist eine Abschlagsrechnung?
Eine Abschlagsrechnung ist eine Teilrechnung, mit der ein Handwerker bereits erbrachte Leistungen vor Abschluss des Gesamtauftrags in Rechnung stellt. Sie dient der Liquiditätssicherung bei längeren Projekten und minimiert das Risiko für beide Seiten.
Rechtliche Grundlagen
Nach BGB (§ 632a)
Bei Verträgen mit Verbrauchern können Abschlagszahlungen verlangt werden für:
- In sich abgeschlossene Teile des Werks
- Für die der Besteller einen Wertzuwachs erlangt hat
Die Abschläge dürfen insgesamt 90% der Gesamtvergütung nicht übersteigen.
Nach VOB/B (§ 16 Abs. 1)
Bei Verträgen nach VOB/B sind Abschlagszahlungen für nachgewiesene vertragsgemäße Leistungen üblich. Die Höhe richtet sich nach dem Wert der erbrachten Leistung.
| Vertragsart | Obergrenze | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| BGB-Vertrag | 90 % | § 632a BGB |
| VOB/B-Vertrag | 100 % (abzgl. Einbehalt) | § 16 VOB/B |
| Verbraucherbauvertrag | 90 % | § 650m BGB |
Wann sind Abschläge sinnvoll?
| Auftragswert | Abschlag empfohlen? |
|---|---|
| Unter 1.000 € | Meist nicht nötig |
| 1.000 – 5.000 € | Optional, bei längerer Dauer |
| 5.000 – 20.000 € | Empfohlen |
| Über 20.000 € | Dringend empfohlen |
Beispiel: Badsanierung
Ein Sanitärbetrieb saniert ein Bad (Gesamtauftrag: 12.000 €):
| Meilenstein | Leistung | Abschlag |
|---|---|---|
| 1. Abschlag | Demontage abgeschlossen | 2.000 € |
| 2. Abschlag | Rohinstallation fertig | 4.000 € |
| 3. Abschlag | Fliesen verlegt | 3.500 € |
| Schlussrechnung | Montage Sanitärobjekte, Abnahme | 2.500 € |
| Gesamt | 12.000 € |
Inhalt einer Abschlagsrechnung
Jede Abschlagsrechnung muss enthalten:
- Alle Pflichtangaben einer Rechnung (§ 14 UStG)
- Bezeichnung als „Abschlagsrechnung" oder „Teilrechnung"
- Bezug zum Gesamtauftrag (Auftragsnummer, Datum)
- Beschreibung der erbrachten Leistung
- Abschlagsnummer (z.B. „1. Abschlagsrechnung")
- Hinweis auf ausstehende Leistungen
Muster-Formulierung
Abschlagsrechnung Nr. 1
Auftrag vom: 15.01.2026
Auftragsgegenstand: Badsanierung, Musterstraße 5Für die bis zum 28.01.2026 erbrachten Leistungen (Demontage der alten Sanitärobjekte, Entfernung der Fliesen, Vorbereitung Rohinstallation) stellen wir folgenden Abschlag in Rechnung:
Abschlag auf Gesamtauftrag 12.000,00 € netto: 2.000,00 €
zzgl. 19 % MwSt: 380,00 €
Rechnungsbetrag: 2.380,00 €Die Schlussrechnung erfolgt nach Abnahme der Gesamtleistung.
Unterschied zu anderen Rechnungsarten
| Rechnungsart | Zeitpunkt | Zweck | Für welche Leistung? |
|---|---|---|---|
| Anzahlung | Vor Leistungsbeginn | Materialbeschaffung | Noch keine |
| Abschlagsrechnung | Während der Leistung | Teilleistung abrechnen | Bereits erbrachte |
| Schlussrechnung | Nach Abnahme | Finale Abrechnung | Gesamtleistung |
Steuerliche Behandlung
Für den Handwerker
- Umsatzsteuer entsteht bei Abschlagsrechnungen sofort
- Einnahme wird zum Zahlungszeitpunkt erfasst
- In der Schlussrechnung: Alle Abschläge abziehen
Für den Auftraggeber
- Vorsteuerabzug bereits bei Zahlung der Abschlagsrechnung möglich
- Handwerkerbonus: Erst nach Bezahlung absetzbar
Zahlungsfristen
| Vertragsart | Übliche Frist |
|---|---|
| BGB-Vertrag | 30 Tage (gesetzlich) |
| VOB/B-Vertrag | 21 Tage (§ 16 Abs. 1 VOB/B) |
| Vereinbart | Nach Vertrag (z.B. 14 Tage) |
Häufige Fehler
| Fehler | Problem | Lösung |
|---|---|---|
| Zu hohe Abschläge | Über 90 % unzulässig (BGB) | Max. 90 % vor Abnahme |
| Keine Leistungsbeschreibung | Kunde kann ablehnen | Leistung konkret benennen |
| Schlussrechnung vergessen | Forderung geht verloren | Automatisierte Erinnerung |
| Abschlag vor Leistung | Unzulässig, das ist „Anzahlung" | Begriffe sauber trennen |
Tipps für Handwerker
- Abschlagsregelungen im Angebot festhalten
- Klare Meilensteine definieren (messbar!)
- Zahlungsfristen vereinbaren (z.B. 14 Tage)
- Schlussrechnung nicht vergessen!
- Bei Zahlungsverzug: Mahnwesen einleiten
- Dokumentation der erbrachten Leistungen (Fotos)
Tipps für Auftraggeber
- Nur für tatsächlich erbrachte Leistungen zahlen
- Leistung vor Zahlung prüfen
- Abschlagsplan vor Auftrag vereinbaren
- Zahlungen dokumentieren
- Auf korrekte Rechnungsangaben achten (für Steuer)
- Bei Mängeln: Zahlung nur unter Vorbehalt
Abschlagsplan-Muster
| Meilenstein | Anteil | Beschreibung |
|---|---|---|
| Auftragserteilung | 0 % | Kein Abschlag vor Leistungsbeginn |
| Materialbeschaffung | 20 % | Nur bei teuren Materialien (als Anzahlung) |
| 50 % der Leistung | 30 % | Definierte Teilleistung |
| 80 % der Leistung | 30 % | Definierte Teilleistung |
| Abnahme | 20 % | Schlussrechnung nach Mängelfreiheit |
Die 20 % Einbehalt bis zur Abnahme schützen den Auftraggeber vor Mängeln.