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Recht

Sanierungspflicht

SanierungspflichtGesetzliche Verpflichtung zur energetischen Sanierung nach Eigentümerwechsel

1 Min. Lesezeit

Was ist die Sanierungspflicht?

Die Sanierungspflicht nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet neue Eigentümer, bestimmte energetische Mindeststandards innerhalb von 2 Jahren nach Eigentumsübergang zu erfüllen.

Wann greift die Sanierungspflicht?

AnlassFrist
Kauf2 Jahre nach Eintragung
Erbschaft2 Jahre nach Erbfall
Schenkung2 Jahre nach Übertragung

Gilt NICHT bei Selbstnutzung seit vor 01.02.2002!

Pflichtmaßnahmen nach GEG

1. Heizkessel-Austausch (§ 72 GEG)

KriteriumAnforderung
AlterÖl-/Gas-Konstantkessel > 30 Jahre
PflichtAustausch oder Stillegung
AusnahmeNiedertemperatur- und Brennwertkessel

2. Dämmung oberste Geschossdecke (§ 47 GEG)

KriteriumAnforderung
Betroffene DeckeZum unbeheizten Dachraum
AnforderungU-Wert ≤ 0,24 W/(m²K)
AlternativeDachschräge dämmen
AusnahmeBereits gedämmt

3. Dämmung Heizungs-/Warmwasserleitungen (§ 71 GEG)

KriteriumAnforderung
Betroffene RohreIn unbeheizten Räumen
AnforderungDämmung nach DIN 1988

Ausnahmen

AusnahmeErklärung
Eigennutzung seit vor 2002Bestandsschutz
UnwirtschaftlichkeitKosten übersteigen Nutzen
DenkmalschutzDenkmalbehörde entscheidet

Bestandsschutz endet mit Eigentümerwechsel!

Kosten typischer Pflichtmaßnahmen

MaßnahmeKosten (ca.)
OGD-Dämmung (DIY)500 – 2.000 €
OGD-Dämmung (Handwerker)2.000 – 5.000 €
Heizungstausch (WP)20.000 – 35.000 €
./. Förderung WP-8.000 – 15.000 €
Rohrdämmung300 – 800 €

Was passiert bei Nichterfüllung?

KonsequenzBeschreibung
OrdnungswidrigkeitBußgeld bis 50.000 €
NachforderungBehörde kann anordnen
PraktischKontrollen selten

Beim Hauskauf beachten

PrüfpunktAktion
Baujahr HeizkesselIm Energieausweis
OGD-DämmungVor Ort prüfen
LeitungsdämmungIm Keller prüfen
Kosten einplanenIn Kaufpreis verhandeln

Empfehlung

  1. Energieausweis genau lesen
  2. Vor Kauf Sanierungsbedarf ermitteln
  3. Kosten einpreisen oder verhandeln
  4. iSFP beauftragen für Gesamtübersicht