Verjährung
Verjährung – Gesetzliche Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen
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Was ist Verjährung?
Verjährung bedeutet, dass Ansprüche nach Ablauf einer gesetzlichen Frist nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden können. Der Schuldner kann die Leistung dann verweigern ("Einrede der Verjährung").
Wichtige Verjährungsfristen im Handwerk
Gewährleistungsansprüche
| Vertragsart | Frist | Beginn |
|---|---|---|
| BGB (Werkvertrag) | 5 Jahre | Abnahme |
| VOB/B | 4 Jahre | Abnahme |
| Kaufvertrag (Material) | 2 Jahre | Lieferung |
Werklohn- und Zahlungsansprüche
| Anspruch | Frist | Beginn |
|---|---|---|
| Werklohnanspruch | 3 Jahre | Jahresende der Fälligkeit |
| Abschlagsrechnungen | 3 Jahre | Jahresende der Fälligkeit |
| Schadenersatz | 3 Jahre | Kenntnis des Schadens |
Regelverjährung (§195 BGB)
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem:
- Der Anspruch entstanden ist UND
- Der Gläubiger Kenntnis erlangt hat
Beispiel
Rechnung vom 15.03.2026 → Verjährung am 31.12.2029
Verjährung bei Mängeln
BGB-Bauvertrag (5 Jahre)
| Beispiel | Frist |
|---|---|
| Abnahme am 01.06.2026 | Verjährung am 01.06.2031 |
VOB/B-Vertrag (4 Jahre)
| Beispiel | Frist |
|---|---|
| Abnahme am 01.06.2026 | Verjährung am 01.06.2030 |
Verlängerung der Verjährung
Die Verjährung kann gehemmt oder unterbrochen werden:
| Maßnahme | Wirkung |
|---|---|
| Hemmung (z.B. Verhandlung) | Frist läuft nicht weiter |
| Neubeginn (Anerkenntnis) | Frist startet neu |
| Klageerhebung | Hemmung während Verfahren |
| Mahnbescheid | Hemmung |
Arglistige Täuschung
Bei arglistig verschwiegenen Mängeln:
- Frist: 3 Jahre ab Kenntnis
- Maximum: 10 Jahre ab Entstehung
- Betrifft z.B. absichtlich verdeckte Pfuscharbeit
Verjährung vs. Ausschlussfrist
| Begriff | Beschreibung |
|---|---|
| Verjährung | Anspruch besteht, ist aber nicht durchsetzbar |
| Ausschlussfrist | Anspruch erlischt vollständig |
Wichtig für Handwerker
Forderungsmanagement
- Offene Rechnungen regelmäßig überwachen
- Vor Verjährung mahnen oder klagen
- Zum Jahresende Altfälle prüfen
Gewährleistungsrückstellungen
- Für 5 Jahre nach Abnahme kalkulieren
- Ende der Frist im Kalender notieren
- Bei Mängelrüge: Frist prüfen
Verjährung verhindern
Als Auftraggeber (Mängelansprüche)
- Schriftliche Mängelrüge vor Fristablauf
- Verhandlung hemmt die Verjährung
- Klage oder Mahnbescheid als letztes Mittel
Als Auftragnehmer (Werklohn)
- Mahnwesen konsequent führen
- Schuldanerkenntnis einholen
- Gerichtliches Mahnverfahren vor Fristablauf
Fristen-Übersicht
| Anspruchsart | Frist | Fristbeginn |
|---|---|---|
| Werklohn | 3 Jahre | Jahresende |
| Gewährleistung (BGB) | 5 Jahre | Abnahme |
| Gewährleistung (VOB) | 4 Jahre | Abnahme |
| Kaufmängel (Material) | 2 Jahre | Lieferung |
| Schadensersatz | 3 Jahre | Kenntnis |
| Arglistig verschwiegen | Max. 10 Jahre | Entstehung |